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putzig
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Hallo,
ich saniere eine ca. 100 Jahre alte Kappendecke.
Diese ist mit Kalkputz verputzt und darauf sind ca. 8 Schichten Kalkfarbe/Sumpfkalk und 2 Schichten "moderne" Farbe inklusive partielle Ausbesserungen vergangener Jahrzehnte aufgetragen, teilweise bis zu 5mm dick!
Teilweise blättert der alte Putz komplett ab, größtenteils ist er aber fest. Meist sind die Farbschichten auch relativ fest. Es blättert nichts ab.
Allerdings ist es extrem mühselig, alle Farbschichten zu entfernen, dabei ist die Gefahr, den eigentlich intakten Putz zu verletzen und somit großflächig abzulösen auch sehr groß. Darum überlege ich jetzt, nur die obersten Schichten zu entfernen und neben den Fehlstellen im alten Putz auch die reichlich vorhandenen Unebenheiten, Dellen und Kratzer mit einem Kalkputz zu überziehen, so dass eine geschlossene Oberfläche wieder hergestellt wird.
Meine eigentliche Frage ist nun: Wie kann erreicht werden, dass der neue Kalkputz auch auf der alten Kalkfarbe gut hält? Gibt es dazu geeigneten Haftgrund oder Haftvermittler?
ich saniere eine ca. 100 Jahre alte Kappendecke.
Diese ist mit Kalkputz verputzt und darauf sind ca. 8 Schichten Kalkfarbe/Sumpfkalk und 2 Schichten "moderne" Farbe inklusive partielle Ausbesserungen vergangener Jahrzehnte aufgetragen, teilweise bis zu 5mm dick!
Teilweise blättert der alte Putz komplett ab, größtenteils ist er aber fest. Meist sind die Farbschichten auch relativ fest. Es blättert nichts ab.
Allerdings ist es extrem mühselig, alle Farbschichten zu entfernen, dabei ist die Gefahr, den eigentlich intakten Putz zu verletzen und somit großflächig abzulösen auch sehr groß. Darum überlege ich jetzt, nur die obersten Schichten zu entfernen und neben den Fehlstellen im alten Putz auch die reichlich vorhandenen Unebenheiten, Dellen und Kratzer mit einem Kalkputz zu überziehen, so dass eine geschlossene Oberfläche wieder hergestellt wird.
Meine eigentliche Frage ist nun: Wie kann erreicht werden, dass der neue Kalkputz auch auf der alten Kalkfarbe gut hält? Gibt es dazu geeigneten Haftgrund oder Haftvermittler?